Stromtarif Sufers

gültig an 1. Januar 2006 (Stromtarifverordnung)

Spannung Absicherung Netznutzungstarif Energiepreis
1 * 230 V 25 A 24 CHF/a 0.08 CHF/kWh
3 * 400 V 25 A 48 CHF/a
63 A 96 CHF/a
100 A 192 CHF/a
200 A 384 CHF/a
300 A 768 CHF/a
> 300 A 1536 CHF/a

Die Stromversorgung Sufers ist nicht mehrwertsteuerpflichtig.

Die ordentliche Zählerablesung erfolgt jeweils auf Ende Jahr. Im Januar wird Rechnung gestellt, im Juni gibt es eine Akontorechnung.

Der Netznutzungstarif nach Swissgrid für NE5 beträgt 5.3 Rp./kWh und für NE7 7.6 Rp./kWh und ist momentan Bestandteil der Konzessionsleistungen der KHR (Kraftwerke Hinterrhein), das heisst, er wird weder der Stromversorgung Sufers noch deren Stromkonsumenten in Rechnung gestellt.

Die Gemeinde Sufers ist ein Konzessionsgemeinde der Gemeindekoorporation Hinterrhein und bezieht den Strom von den KHR. Nach der Deklaration der KHR wird der gelieferte Strom zu 100% aus Wasserkraft gewonnen.

Die Netzanschlüsse der Gebäude und die Installation der Dorfbeleuchtung wird von der KHR erstellt und finanziert.

Statistik aus der Jahresrechnung 2007 von Sufers. Bei der KHR wurden 1'775'397 kWh Strom für 78'708 Franken eingekauft. Die Einnahmen aus den Netznutzung betragen 12'401 Franken, die aus dem Energieverkauf von 1'704'381 kWh leigen bei 142'056 Franken.

Fragen zum Stromtarif Sufers beantwortet der Gemeindepräsident Rolf Gloor, 081 630 90 15, gloor@rheinwald.ch

 

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© Gloor Engineering, Sufers, 21.08.2008, erneuert am 18.05.2009