Entwurf vom 13. März 2009, Gültig ab 8. Mai 2009
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Das Wohnbaufördergesetz regelt die Bedingungen für Beiträge der Gemeinde Sufers an Wohnbauten.
Die Gemeinde Sufers möchte die Erstellung und die Erneuerung dauernd bewohnter Gebäude in Sufers fördern.
Für einen Anspruch auf eine Förderung durch die Gemeinde Sufers müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Der Förderbeitrag beträgt 10'000 Franken für ein Bauprojekt und wird nach dem Einzug des in Sufers wohnhaften Besitzers ausgerichtet.
Wird eine der oben genannten Bedingungen nicht eingehalten, kann der ganze oder ein Teil des Förderbeitrages zurückgefordert werden.
Über die Zusicherung und die Rückforderung von Förderbeiträgen entscheidet der Gemeindevorstand.
Dieses Gesetz tritt mit der Annahme durch die Gemeindeversammlung auf den 1. Mai 2009 in Kraft.
Beschlossen von der Gemeindeversammlung am 8. Mai 2009
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© Gloor Sufers, 20.04.09, erneuert 20.04.2009