Verworfener Entwurf vom 12. August 2008
Das Wohnbaufördergesetz regelt die Bedingungen für Beiträge der Gemeinde Sufers an Wohnbauten.
Die Gemeinde Sufers möchte die Erneuerung vorhandener Bausubstanz für dauernd bewohnte Gebäude in Sufers fördern.
Für einen Anspruch auf eine Förderung durch die Gemeinde Sufers müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Der Förderbeitrag beträgt 10'000 Franken und wird nach dem Einzug des Besitzers ausgerichtet.
Wird eine der oben genannten Bedingungen nicht eingehalten, kann der ganze oder ein Teil des Förderbeitrages zurückgefordert werden.
Über die Zusicherung und die Rückforderung von Förderbeiträgen entscheidet der Gemeindevorstand.
Dieses Gesetz tritt mit der Annahme durch die Gemeindeversammlung am 1. Januar 2009 in Kraft.
Von der Gemeindeversammlung abgelehnt am 28. Novmeber 2008.
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© Gloor Sufers, 12.08.08, erneuert 26.08.2009