Verordnung für Urnengrabanlage Friedhof Sufers

Gültig ab 16. Januar 2001

Beschrieb

Die Urnengemeinschaftsanlage besteht aus 8 Grabplatten in „Andeerer-Granit“, die zu einem Achteck angeordnet sind. Das Zentrum ist bepflanzt, beziehungsweise mit einem Steinbett aus Tuffsteinen des „Wissbachtobels“ belegt. Pro Grabplatte sind zwei Urnenplätze vorhanden.

Urnenanlage

Der Urnenplatz besteht aus einer offenen Tonröhre welche senkrecht in der Erde eingebettet ist, in welche die Asche der Urne eingelassen wird. Die Asche ist damit mit dem Erdreich verbunden. Die aufrecht stehende Steinplatte hat die Funktion des Grabsteins. Deren geneigte Fläche dient der Inschrift.

Eine neue Urnenbeisetzung erfolgt, an das jüngste Grab anschliessend, im Uhrzeigersinn. Der Kreis hat weder einen Anfang noch ein Ende, und verleiht der Anlage einen gemeinschaftlichen Charakter. Die Grabpflege wird durch die Gemeinde besorgt.

Wichtig

Es wird lediglich die Asche, also ohne das Urnengefäss, in die vorbereitete Grabaussparung mit 15 cm Durchmesser und 50 cm Tiefe gegeben. Deshalb ist es wichtig ein spezielles Urnengefäss mit einem Schieber am Boden zu verwenden. Bitte dem Bestattungsunternehmen mitteilen.

Urnenbeisetzung

Die Grabplatte wird durch das Friedhofpersonal mit einem Kippgestänge vorgängig offen gelegt. Bei der Beisetzung können die Angehörigen, sofern dies erwünscht ist, die Asche selber aus dem Urnengefäss in die Tonröhre einrieseln lassen.

Grabplatte

Insbesondere in den Wochen nach der Beisetzung können auf der Grabplatte Erinnerungsstücke / Blumen / Kerzen hingelegt werden. Da es sich um eine Gemeinschaftsanlage handelt, und die Gemeinde für Unterhalt und Bepflanzung zuständig ist, wird sie verwelkte Blumen, vertrocknete Gestecke, bzw. zurückgelassene Gegenstände, Grabkerzen etc. in angemessener Frist entfernen.

Grabinschrift

Die Inschrift besteht aus: Vorname / Familienname / evtl. Ledigenname / Geburts- und Todesjahr je zwei Ziffern. Bsp. „OTTO ALIG-ALT 12 - 04“. Die Schrift muss einheitlich gemäss Vorlage in den Grabstein eingemeisselt werden. Die Kosten für die Inschrift sind vollumfänglich von den Angehörigen zu übernehmen. Die Bildhauerarbeit wurde mit Dominik Zehnder, Fürstenaubruck Tel. 078 878 50 20 realisiert, kann aber mit der Schriftvorlage auch von einem anderen Bildhauer ausgeführt werden.

Gebühr

Die politische Gemeinde hat eine einmalige Gebühr von 300 Franken je Urne festgelegt. Der Betrag dient dem Unterhalt und der Bepflanzung, sowie der langfristigen Erneuerung der Anlage. Die Gemeinde behält sich das Recht vor, bei Bedarf unter Wahrung einer angemessenen Zeitdauer, einen Grababruf zu vollziehen, damit wieder Raum für neue Gräber entsteht.

 

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© Gloor Sufers, 27. Januar 2005, geändert am 27. Januar 2005