Stromtarifverordnung der Gemeinde Sufers

Gültig ab 1. Januar 2010

Art. 1    Strompreis

Der Strompreis beträgt einheitlich 9 Rappen pro kWh inklusive Mehrwertsteuer.

Art. 2    Grundgebühren

Die jährlichen Grundgebühren inklusive Mehrwertsteue richten sich nach der Grösse der Bezügersicherung. 

Spannung 230 V 400 V Drehstrom
Strom 25 A 25 A 63 A 100 A 200 A 300 A >300 A
Franken 26.40 52.80 104.40 207.60 415.20 830.40 1659.60

Art. 6    Abrechnungsperiode

Die Abrechung erfolgt auf das Ende des Kalenderjahres. Ende Juni wird eine Akontorechnung gestellt.

Art. 6    Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit der Annahme durch die Gemeindeversammlung auf den 1. Januar 2010 in Kraft.

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung werden alle bisherigen Bestimmungen und Beschlüsse betreffend Energieabgabe aufgehoben.

Beschlossen von der Gemeindeversammlung am 30. August 2010

 

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© Gloor Sufers, 17.08.2010, erneuert am 13.09.2010