Stromtarifverordnung der Gemeinde Sufers

Gültig ab 1. Oktober 2006

Art. 1    Strompreis

Der Strompreis beträgt einheitlich 8 Rappen pro kWh.

Art. 2    Grundgebühren

Die Grundgebühren richten sich nach der Grösse der Bezügersicherung. 

Anschluss  230 V 400 V Drehstrom
Bezügersicherung     25 A    25 A    63 A    100 A    200 A    300 A    >300 A
Franken pro Halbjahr    12    24    48    96    192    384    768

Art. 6    Abrechnungsperiode

Die Abrechung erfolgt auf das Ende des Kalenderjahres. Ende Juni wird eine Akontorechnung gestellt.

Art. 6    Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit der Annahme durch die Gemeindeversammlung auf den 1. Oktober 2006 in Kraft.

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung werden alle bisherigen Bestimmungen und Beschlüsse betreffend Energieabgabe aufgehoben.

Beschlossen von der Gemeindeversammlung am 2. Oktober 2006

 

alte Verordnung vom 15. Juli 1988

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© Gloor Sufers, 02. Oktober 2006