für die Gemeinden Sufers, Splügen, Nufenen und Hinterrhein
Gültig ab 1. Januar 2009
Der Vorstand des Feuerwehrverbandes Rheinwald erlässt gestützt auf Art. 7 der Verbandsstatuten des Feuerwehrverbandes Rheinwald das nachstehende Besoldungs- und Bussenreglement.
Die Angehörigen der Feuerwehr werden für ihre Tätigkeit besoldet.
| Der Stundenansatz beträgt | Fr. 25.00 |
| Die Entschädigung pro Vorstandsprotokoll beträgt | Fr. 75.00 |
Besoldung im Übungsdienst pro Übung:
| - Kommandant und Vizekommandant | Fr. 25.00 |
| - Mannschaft | Fr. 25.00 |
| - Spezialistenübungen | Fr. 25.00 |
| - Feuerwehrsitzungen | Fr. 50.00 |
| - Vorstandssitzungen | Fr. 50.00 |
| - Benutzung Privatauto für Materialtransporte | Fr. 20.00 |
Die Besoldung für Kurse und Weiterbildungstage werden mit
| einer Tagespauschale entschädigt | Fr. 220.00 |
| (Für Kaderkurse ohne WBT Fr. 150.00 GVG / Fr. 70.00 Gemeinde) |
| Feuerwehrkommandant | Fr. 2500.00 |
Vizekommandanten (2) |
Fr. 1000.00 |
| Fourier | Fr. 200.00 |
| Offiziere | Fr. 100.00 |
| Materialwarte total | Fr. 2000.00 |
| (Sufers Fr. 350.00, Splügen Fr. 800.00, Nufenen Fr. 500.00, Hinterrhein Fr. 350.00) | |
| Gruppenführer | Fr. 100.00 |
Die Teilnahme an Übungen und Kursen sowie die Dienstleistung bei Alarm und Inspektionen sind obligatorisch.
Unentschuldigtes Fernbleiben von Übungen, Kursen, Alarmübungen und Inspektionen werden wie folgt bestraft:
| 1. Fernbleiben von einer Übung | Fr. 70.00 |
| 2. Fernbleiben von jeder weiteren Übung je | Fr. 70.00 |
| 3. Fernbleiben von der Alarmübung und Inspektionen | Fr. 70.00 |
| 4. Disziplinwidriges Verhalten und bei zu frühem Verlassen einer Übung ohne ausdrückliche Erlaubnis |
Fr. 50.00 |
| 5. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von 50% der Übungen wird zusätzlich zu den Bussen noch der Feuerwehrpflichtersatz erhoben. |
Dieses Reglement tritt mit dem Entscheid des Verbandsvorstandes am 1. Januar 2009 in Kraft.
Beschlossen an der Vorstandssitzung des Feuerwehrverbandes Rheinwald am 15. Juli 2009.
Genehmigt von Gemeindevorstand Sufers am 25. August 2009.
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© Gloor Sufers, 26.08.09, erneuert 26.08.2009