Besoldungs- und Bussenreglement des Feuerwehrverband Rheinwald

für die Gemeinden Sufers, Splügen, Nufenen und Hinterrhein

Gültig ab 1. Januar 2009

Der Vorstand des Feuerwehrverbandes Rheinwald erlässt gestützt auf Art. 7 der Verbandsstatuten des Feuerwehrverbandes Rheinwald das nachstehende Besoldungs- und Bussenreglement.

Art. 1    Besoldung

Die Angehörigen der Feuerwehr werden für ihre Tätigkeit besoldet.

Der Stundenansatz beträgt Fr. 25.00
Die Entschädigung pro Vorstandsprotokoll beträgt Fr. 75.00

Besoldung im Übungsdienst pro Übung:

- Kommandant und Vizekommandant Fr. 25.00
- Mannschaft Fr. 25.00
- Spezialistenübungen Fr. 25.00
- Feuerwehrsitzungen Fr. 50.00
- Vorstandssitzungen Fr. 50.00
- Benutzung Privatauto für Materialtransporte Fr. 20.00

Art. 2    Taggeld

Die Besoldung für Kurse und Weiterbildungstage werden mit

einer Tagespauschale entschädigt Fr. 220.00
(Für Kaderkurse ohne WBT Fr. 150.00 GVG / Fr. 70.00 Gemeinde)  

Art. 3     Pauschalentschädigung

Feuerwehrkommandant Fr. 2500.00

Vizekommandanten (2)

Fr. 1000.00

Fourier Fr.   200.00
Offiziere Fr.   100.00
Materialwarte total Fr. 2000.00
(Sufers Fr. 350.00, Splügen Fr. 800.00, Nufenen Fr. 500.00, Hinterrhein Fr. 350.00)  
Gruppenführer Fr.   100.00

Art. 4    Grundsatz

Die Teilnahme an Übungen und Kursen sowie die Dienstleistung bei Alarm und Inspektionen sind obligatorisch.

Art. 5    Unentschuldigtes Fernbleiben

Unentschuldigtes Fernbleiben von Übungen, Kursen, Alarmübungen und Inspektionen werden wie folgt bestraft:

1. Fernbleiben von einer Übung Fr. 70.00
2. Fernbleiben von jeder weiteren Übung je Fr. 70.00
3. Fernbleiben von der Alarmübung und Inspektionen Fr. 70.00
4. Disziplinwidriges Verhalten und bei zu frühem Verlassen einer Übung
ohne ausdrückliche Erlaubnis
Fr. 50.00
5. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von 50% der Übungen wird zusätzlich zu den
Bussen noch der Feuerwehrpflichtersatz erhoben.
 

Art. 6    Inkraftsetzung

Dieses Reglement tritt mit dem Entscheid des Verbandsvorstandes am 1. Januar 2009 in Kraft.

 

Beschlossen an der Vorstandssitzung des Feuerwehrverbandes Rheinwald am 15. Juli 2009.

Genehmigt von Gemeindevorstand Sufers am 25. August 2009.

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© Gloor Sufers, 26.08.09, erneuert 26.08.2009