Protokoll der Gemeindeversammlung vom 28. November 2008

Es sind 46 Stimmbürger anwesend.

1. Begrüssung und Wahl von 2 Stimmenzählern

Der Präsident begrüsst die anwesenden Stimmbürger.

Als Stimmenzähler werden Frau Bettina Menn und Herr Thomas Lechner vorgeschlagen und einstimmig gewählt.

2. Verlesung und Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2008

Das Protokoll wird von Daniela Fravi verlesen und einstimmig genehmigt.

3. Abrechnung Sanierung Schulhaus Splügen, Krediterteilung für die Übernahme des Gemeindesaals und der Schulküche für 87'854 Franken

Rolf Gloor erläutert anhand einer detaillierten Zusammenstellung die Schlussabrechnung der Sanierung des Schulhauses in Splügen. Die Gemeinde Sufers hat Gesamtsanierungskosten von 446’810 Franken geleistet. In diesen Kosten ist die Sanierung der Heizungsanlage, welche noch vorgenommen werden muss, inbegriffen. Für die Übernahme von Räumen durch den Schulverband Rheinwald (Gemeindesaal und Schulküche), welche bis jetzt im Eigentum der Gemeinde Splügen waren, ist eine Kreditsprechung von 87’854 Franken durch die Gemeindeversammlung notwendig. Für die Berechnung der Übernahmekosten jeder beteiligten Verbandsgemeinde, wird derselbe Finanzierungsschlüssel angewendet, wie schon bei der Sanierung des Schulhauses.

Die anwesenden Stimmbürger nehmen die vorliegende Abrechnung über die Sanierung Schulhaus Splügen zur Kenntnis und genehmigen den Kredit über 87'854 Franken für die Übernahme des Gemeindesaals und der Schulküche.

4. Krediterteilung über 10'000 Franken für die Planungsarbeiten zur Sanierung Kirchenturm und Friedhofsmauer (Gesamtkosten circa 160'000 Franken)

Bereits im Jahre 2001 wurde von Thomas Lechner ein Sanierungskonzept für den Kirchenturm und die Friedhofsmauer erarbeitet. Das damalige Projekt wurde aber nicht realisiert. Im Zusammenhang mit der Auflösung der Bürgergemeinde, wurde von den Beteiligten gewünscht, dass ein Teil des Vermögens der Bürgergemeinde für die Sanierung des Kirchenturms und der Friedhofmauer eingesetzt wird. Aus diesem und aus sanierungsnotwendigen Gründen möchte der Gemeindevorstand nochmals die Planungsarbeiten an Thomas Lechner zur Ausarbeitung in Auftrag geben. Der dazu benötigte Kredit beläuft sich auf 10'000 Franken.

Die Gemeindeversammlung genehmigt den Kredit über 10'000 Franken für die Planungsarbeiten.

5. Kredit über 90'000 Franken für die Übernahme der bestehenden 3 Quellen für die Wasserversorgung Sufers

Die Gemeinde Sufers möchte die Qualität der Trinkwasserversorgung und die Rechte zum Betrieb eines Trinkwasserkraftwerkes sichern. Dazu sollen die Quellen „Hinter Stall", „Dutsch“ und „Unter Dutsch“ mit ihren Fassungsbereichen gekauft werden.

Mit Dienstbarkeitsverträgen wurden die alten Quellrechte der Gemeinde Sufers im Jahr 1990 im Grundbuch eingetragen. Gemäss dem in Ausarbeitung stehenden Schutzzonenreglement dürfen die Fassungsbereiche, die Quellschutzzonen S1 mit je 600 bis 1000 m² Boden, ausser Grasschnitt, nicht mehr genutzt werden. Üblicherweise sind diese Zonen im Besitz der Wasserversorgung bzw. der politischen Gemeinde.

Der Vorsitzende hat sich an verschiedene Behörden (Amt für Gemeinden, Amt für Natur und Umwelt, Amt für Landwirtschaft und Geoinformation und Grundbuchamt) gewendet, um eventuelle Vergleichszahlen zu bekommen. Für eine energetische Nutzung des Wassers gibt es keine Referenzen. Die Gefäll-Höhe kann in diesem Bereich der Quellfassung nicht genutzt werden. Um den Quellbesitzern ein Kaufangebot unterbreiten zu können, hat der Gemeindevorstand dazu folgende Berechnung vorgenommen: Bei einer Elektrizitätserzeugung von 500'000 kWh/a würde ein Wasserzins von 0,5 Rp/kWh (etwa soviel wie die Gemeinde Sufers von den Kraftwerken Hinterrhein erhält) einem Jahresbeitrag von etwa 2'500 Franken entsprechen. Mit einem Zins von 3,5% entspricht dieser Betrag einer Summe von 83'333 Franken, was in etwa den angebotenen 90'000 Franken entspricht.

Es wird rege diskutiert.

Ein Einwohner stellt den Antrag, dieses Geschäft zurückzustellen und den Eigentümern der Fassungsbereiche Julius und Regula Gilli, Quelle „Unter Dutsch" und Anteil Quelle „Hinter Stall", Richard und Ruth Luzi, Quelle „Dutsch" und die Alpgenossenschaft Cuvercal, Anteil Quelle „Hinter Stall" mehr Zeit einzuräumen. Den Eigentümern soll die Gelegenheit gegeben werden, ein entsprechendes Verkaufsangebot der Gemeinde zu unterbreiten. Der Gemeindevorstand soll seinerseits weitere Abklärungen vornehmen und versuchen eine gütliche Lösung zu finden.

Zu diesem Thema wird von der Gemeindekanzlistin ein offener Brief vorgelesen, in dem sie ebenfalls beantragen den Entscheid über einen Verkauf der Quellen zu vertagen. Sie möchten ihrerseits weitere Abklärungen vornehmen (siehe im Anhang an dieses Protokoll).

Die anwesenden Stimmbürger stimmen dem Antrag mit 37 Ja Stimmen und 5 Nein Stimmen zu. Der Gemeindevorstand soll mit den Quellbesitzern zuerst einen Preis aushandeln. Den Kauf der 3 Quellen für die Wasserversorgung Sufers wird an einer nächsten GV nochmals traktandiert.

6. Information über das Vorprojekt Trinkwasserkraftwerk Sufers, Krediterteilung über 99'000 Franken für die Planungsarbeiten.

Das Büro Marugg + Bruni AG wurde vom Gemeindevorstand mit der Ausarbeitung eines Vorprojektes betreffend energetischen Nutzung im Trinkwasserversorgungsbetrieb beauftragt. Im Vorprojekt sollen folgende 2 Varianten untersucht werden:

  1. Bestehende Leitung: Wasserschloss beim Druckbrecherschacht auf 1640 m ü. M. und etwa 8 kW Turbinenanlage im oder beim Reservoir auf 1520 m ü. M.
  2. Neue Druckleitung: Wasserschloss bei der Brunnenstube Büdemli auf 1963 m ü. M. und etwa 90 kW Turbinenanlage im oder beim Reservoir auf 1520 m ü. M.

Aufgrund der gegebenen Situation wird die Variante 2 zur weiteren Bearbeitung empfohlen. Die Variante 1 ist unrentabel, weshalb von ihr abgeraten werden muss.

Bei der Variante 2 betragen die Investitionskosten 1'200'000 Franken. Der auf einer über 3 Jahre dauernden Wassermessung berechnete Jahresertrag mit 500'000 kWh würde einen Jahreserlös von etwa 125'000 Franken ergeben. Die Jahres- und Betriebskosten betragen ca. 75'000 Franken, so dass unter dem Strich ein Gewinn von 50'000 Franken pro Jahr resultiert.

Es folgt eine rege Diskussion über positive und negative Aspekte zu einem Trinkwasserkleinkraftwerk. Basierend auf der Unklarheit der Entschädigungsforderungen aus Traktandum 5, beantragt der Gemeindevorstand neu, die Projektierung erst nach Abklärung der Rechte zu starten.

Die Stimmbürger begrüssen grundsätzlich das Projekt eines Trinkwasserkleinkraftwerkes, folgen aber dem Antrag des Gemeindevorstandes mit 29 Ja Stimmen und 11 Nein Stimmen über den Projektierungskredit erst nach Klärung der Rechte nochmals abzustimmen.

7. Genehmigung eines Wohnbaufördergesetzes Sufers

Bis jetzt haben nur Bauernfamilien im Rahmen der Wohnbauförderung im Berggebiet einen Beitrag der politischen Gemeinde über 10'000 Franken erhalten. An der Gemeindeversammlung vom 26. Februar 2008 wurde die Frage gestellt, warum nicht alle Einwohner, welche ein Eigenheim erstellen, in den Genuss eines Förderbeitrages kommen. Der Gemeindevorstand hat basierend auf dieser Idee ein Wohnbaufördergesetz ausgearbeitet. Ein Förderbeitrag soll nur unter dem Grundsatz, wenn es sich um eine Erneuerung vorhandener Bausubstanz für dauernd bewohnte Gebäude in Sufers handelt, zugesprochen werden.

Ein Einwohner stellt den Antrag, dass das vorliegende Wohnbauförderungsgesetz dahin gehend umformuliert werden soll, dass der Förderbeitrag bei Erstellung eines neuen Wohnobjektes sowie bei Erneuerung vorhandener Bausubstanzen zugesprochen werden soll.

Abstimmung:

Das vorliegende Wohnbaufördergesetz wird mit 9 Ja Stimmen und 33 Nein Stimmen verworfen.

Dem Antrag das Wohnbaufördergesetz soll nochmals umformuliert werden, wird mit 45 Ja und 1-Nein-Stimme zugestimmt.

8. Beschluss zum Beitritt zum Verein Naturpark Beverin

Rolf Gloor zeigt den anwesenden Stimmbürgern anhand von Folien die Organisationsstruktur zum zukünftigen „Naturpark Beverin“. Die Machbarkeitsstudie und der Managementplan sind soweit abgeschlossen. Damit die Beitragsgelder von Kanton und Bund ausgelöst werden können, muss dem Beitritt zum Verein Naturpark Beverin durch die Gemeindeversammlung zugestimmt werden. Ebenfalls ist der jährliche Finanzierungsbeitrag von 2'800 Franken für die Aufbauphase von 2009-2011 zu genehmigen.

Die Abstimmung für einen Beitritt zum Verein Naturpark Beverin und dem Jahresbeitrag über 2800 Franken erfolgt sehr knapp mit 20 Ja Stimmen und 19 Nein Stimmen

9. Festlegung des Gemeindesteuerfusses für 2009

Der Gemeindevorstand beantragt den Steuerfuss für 2009 bei 70% zu belassen.

Diskussionslos wird der geltende Steuerfuss von 70% des einfachen kantonalen Steuerfusses genehmigt.

10. Wahlen

a) Gemeindevorstand

Gemeindepräsident

Johannes Casutt übernimmt das Wahlprozedere für Rolf Gloor, welcher sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung stellt. Johannes Casutt bedankt sich bei Rolf Gloor für die angenehme und gute Zusammenarbeit. Es gehen keine weiteren Vorschläge ein. Die Stimmzettel werden verteilt. Gültige Stimmen 38, absolutes Mehr 20, leer 6, ungültig 2.

Rolf Gloor wird mit 29 Stimmen gewählt. Verschiedene haben 9 Stimmen erhalten.

Vorstandsmitglied (Demission von Regula Gilli)

Regula Gilli hat demissioniert. Der Gemeindevorstand schlägt Manuela Hosig-Müller zur Wahl vor. Es gehen keine weiteren Vorschläge ein. Die Stimmzettel werden verteilt. Gültige Stimmen 41, absolutes Mehr 22, leer 3, ungültig 2.

Manuela Hosig-Müller wird mit 38 Stimmen gewählt. Verschiedene haben 3 Stimmen erhalten.

b) Geschäftsprüfungskommission

Die beiden bisherigen, Maria Monstein und Max Hutterli, werden einstimmig wieder gewählt.

11. Verschiedenes und Umfrage

a) Orientierung über die temporäre Anstellung eines Gemeindearbeiters

Rolf Gloor orientiert die Anwesenden, dass Rico Heinz ab Dezember bis Ende März in Splügen als Skilehrer arbeiten möchte. Markus Dürkop wird während dieser Zeit von der Gemeinde Sufers zu 40% als Gemeindearbeiter angestellt.

b) Kleinwasserkraftwerk am Steilerbach

Simon Gloor stellt seine Selbstvertiefungsarbeit als Bauzeichnerlehrling über ein mögliches Kleinwasserkraftwerk am Steilerbach den anwesenden Stimmbürger anhand von Folien vor. Über eine Druckhöhe von 28 m könnten maximal 700 Liter Wasser pro Sekunde abgeleitet werden, was eine elektrische Leistung von 150 kW ergeben würde. Bei einer Restwassermenge von 70 Liter pro Sekunde und einer durchschnittlichen Wassermenge von 400 Liter pro Sekunde liegt die Jahresproduktion bei 570'000 kWh, bei einer Vergütung von 26 Rappen pro kWh ergibt dies ein Jahreserlös von 150'000 Franken. Mit Investitionskosten von 1'100'000 Franken abzüglich den daraus resultierende Kapitalkosten von 75'000 Franken und Unterhaltskosten von 25'000 Franken im Jahr ergebe sich ein Jahresgewinn von etwa 50'000 Franken.

Gemäss einer konsultativen Abstimmung ist die Mehrheit dafür, dass dieses Projekt weiter zu verfolgen sei.

c) Weihnachtsbäume

Der Waldfachchef Johannes Casutt informiert die Anwesenden über die Bezugsmöglichkeiten der Weihnachtsbäume.

d) Vergabe von Holzschlägen durch Gemeinde

Ein Einwohner erkundigt sich beim Gemeindevorstand, warum seine Firma bei einer Vergabe eines Holzschlages nicht berücksichtigt worden ist. Johannes Casutt teilt ihm mit, dass es sich um ein Missverständnis gehandelt haben muss. Zwecks Handhabung der Abrechnung sollen zukünftig vermehrt Holzschläge ab Stock vergeben werden.

Der Vorsitzende schliesst die Versammlung um 22.50 Uhr. Er dankt allen Anwesenden für ihr Erscheinen.

 

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© Gloor Sufers, 6. Mai 2009, erneuert am 09.05.2009