Kurzprotokoll der Gemeindeversammlung vom 28. November 2008

Von den 101 Stimmberechtigten sind 46 Stimmbürger anwesend. Die Versammlung dauert von 20:15 bis 22:50.

Traktanden

  1. Begrüssung und Wahl von 2 Stimmenzählern
    Bettina Menn und Thomas Lechner werden als Stimmenzähler vorgeschlagen und gewählt.
  2. Verlesung und Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2008
    Das Protokoll wird genehmigt.
  3. Abrechnung Sanierung Schulhaus Splügen, Krediterteilung für die Übernahme des Gemeindesaals und der Schulküche für 87'845 Franken
    Der Kredit wird genehmigt.
  4. Krediterteilung über 10'000 Franken für die Planungsarbeiten zur Sanierung Kirchenturm und Friedhofsmauer (Gesamtkosten circa 160'000 Franken)
    Der Kredit wird genehmigt.
  5. Kredit über 90'000 Franken für die Übernahme der bestehenden 3 Quellen für die Wasserversorgung Sufers
    Die Gemeinde Sufers hat für die 3 Trinkwasserquellen der Wasserversorgung Sufers das Quellrecht und möchte jetzt im Rahmen der Quellzonenauscheidung und Qualitätssicherung auch den umgebenden Boden, den sogenannten Fassungsbereich mit 600 bis 1000 m² Boden, den privaten Quellbesitzern abkaufen. Da die Gemeinde jetzt durch die hohen Einspeisevergütungen in der Zuleitung der Quellen zum Reservoir den Bau eines Trinkwasserkraftwerkes plant, haben die Anwälte der Quellbesitzer festgestellt, dass die Nutzung des Trinkwassers zur Elektrizitätserzeugung als nicht vertraglich vereinbartes Recht betrachtet werden kann. Ausgehend von dieser Forderung hat der Gemeindevorstand, obwohl die Kraftwerksleistung mit maximal 90 kW gering ist und auf den Quellgrundstücken das Wasser nicht gestaut wird, den Ansatz der geltenden Wasserzinsen mit 0,6 Rp./kWh als Ansatz verwendet. Bei einer erwartenten Elektrizitätsproduktion von 500'000 kWh pro Jahr ergäbe das einen Wasserzins von 3000 Franken pro Jahr, aufkapitalisiert mit 3,5% Zins eine einmalige Entschädigung von rund 90'000 Franken für die 3 Quellen. Da es keine bekannten vergleichbare Fälle gibt, möchte der Gemeindevorstand diesen Ansatz von der Gemeindeversammlung bestätigen lassen um mit den Quellbesitzern, welche wahrscheinlich höhere Entschädigungen wünschen, in die Verhandlungen einsteigen.
    Die Gemeindeversammlung lehnt dieses Vorgehen ab und möchte, dass der Gemeindevorstand mit den Quellbesitzern zuerst einen Preis aushandelt und dass erst an einer nächsten Gemeindeversammlung darüber entschieden wird.
  6. Information über das Vorprojekt Trinkwasserkraftwerk Sufers, Krediterteilung über 99'000 Franken für die Planungsarbeiten.
    Das Vorprojekt hat ergeben, dass ein Trinkwasserkraftwerk mit neuer Druckleitung rund 1'200'000 Franken kosten würde. Der auf einer über 3 Jahre dauernden Wassermessung berechnete Jahresertrag mit 500'000 kWh würde einen Jahreserlös von etwa 125'000 Franken ergeben. Abzüglich des Kapitaldienstes für die Investition und der geringen Unterhaltskosten würde ein Jahresgewinn von rund 50'000 Franken resultieren. Basierend auf der Unklarheit der Entschädigungsforderungen aus Traktandum 5 beantragt der Gemeindevorstand neu, die Projektierung erst nach Klärung der Rechte zu starten.
    Die Versammlung begrüsst grundsätzlich das Projekt und folgt dem Antrag des Gemeindevorstandes, über den Projektierungskredit erst nach Klärung der Rechte abzustimmen.
  7. Genehmigung eines Wohnbaufördergesetzes Sufers
    Bisher haben 3 Sufner Bauernfamilien im Rahmen der Wohnbauföderung einen Beitrag der Gemeinde Sufers von 10'000 Franken erhalten. Da andere Einwohner, welche weniger Einfluss auf ihre Steuerveranlagung haben, keine Beiträge erhalten, wurde an der Gemeindeversammlung vom 26. Februar 2008 die Frage gestellt, warum nicht alle Einwohner, welche ein Eigenheim erstellen, in den Genuss dieser Förderung kommen. Der Gemeindevorstand hat basierend auf dieser Idee ein Gesetz ausgearbeitet, welches die Nutzung von bestehender Bausubstanz fördert. Einige Einwohner möchten das Gesetz auch auf Neubauten anwenden.
    In einer ersten Abstimmung wird entschieden, dass man für ein einkommensunabhängiges Wohnbaufördergesetz ist.
    In der zweiten Abstimmung wird der vorliegende Entwurf abgeleht, was bedeutet, dass der Gemeindevorstand an einer nächsten Gemeindeversammlung ein Gesetz präsentiert, welches auch Neubauten umfasst.
  8. Beschluss zum Beitritt zum Verein Naturpark Beverin
    Die Abstimmung für den Beitritt und einen Jahrebeitrag von 2009 bis 2011 über 2800 Franken erfolgt sehr knapp mit 20 Ja und 19 Nein Stimmen.
  9. Festlegung des Gemeindesteuerfusses für 2009
    Diskussionslos wird der geltende Steuerfuss von 70% des einfachen kantonalen Steuerfusses genehmigt.
  10. Wahlen
    1. Gemeindevorstand
      • Gemeindepräsident
        Der amtierende Gemeindepräsident Rolf Gloor wird mit 29 von 38 gültigen Stimmen wieder gewählt.
      • Vorstandsmitglied (Demission von Regula Gilli)
        Die vom Gemeindevorstand vorgeschlagene Manuela Hosig-Müller wird mit 38 von 41 gültigen Stimmen gewählt
    2. Geschäftsprüfungskommission
      Die beiden bisherigen, Maria Monstein-Streil und Max Hutterli, werden wieder gewählt.
  11. Verschiedenes und Umfrage
    1. Orientierung über die temporäre Anstellung eines Gemeindearbeiters
      Vom 1. Dezember 2008 bis zum 30. April 2009 ist Markus Dürkop zu 40% als Gemeindearbeiter angestellt. Rico Heinz wird nach seiner Tätigkeit als Skilehrer in Splügen wieder für die Gemeinde tätig sein.
    2. Orientierung über ein mögliches Kleinwasserkraftwerk am Steilerbach im Rahmen der Selbstvertiefungsarbeit des Bauzeichnerlehrlings Simon Gloor. Über eine Druckhöhe von 28 m könnten maximal 700 Liter Wasser pro Sekunde abgeleitet werden, was eine elektrische Leistung von 150 kW ergibt. Bei einer Restwassermenge von 70 Liter pro Sekunde und einer durchschnittlichen Wassermenge von 400 Liter pro Sekunde liegt die Jahresproduktion bei 570'000 kWh, bei einer Vergütung von 26 Rappen pro kWh ergibt das einen Jahreserlös von 150'000 Franken. Mit Investitionskosten von 1'100'000 Franken, den daraus resultierenden Kapitalkosten von 75'000 Franken und Unterhaltskosten von 25'000 Franken im Jahr ergibt sich eine Jahresgewinn von etwa 50'000 Franken.
      Die Mehrheit der Einwohner finden die Idee interessant und befürworten eine Weiterverfolgung des Projektes.
    3. Der Waldfachchef Johannes Casutt informiert über den Bezugsort der Weihnachtsbäume.
    4. Ein Einwohner erkundigt sich, warum seine Firma bei einem Holzschlag der Gemeinde Sufers nicht berücksichtigt wurde.
    5. Eine Einwohnerin kritisiert, dass im neuen Reglement für die Benutzung des Gemeindesaal das Mitbringen von Reinigungsmitteln gefordert wird.

Am Schluss der Versammlung wird gemeinsam ein Apéro eingenommen.

Sufers, 29. November 2008, Rolf Gloor

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© Gloor Sufers, 29.11.2008, erneuert am 09.05.2009