BOTSCHAFT

an die Gemeindeversammlungen der Gemeinden Hinterrhein, Nufenen, Splügen und Sufers

betreffend

Einleitung von Abklärungen und Vorbereitungen für eine allfällige Talschaftsfusion „Rheinwald“

 

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner

I. Ausgangslage

Im Kanton Graubünden aber auch anderswo in der ganzen Schweiz werden heute Fragen rund um mögliche Gemeindezusammenschlüsse diskutiert, Vor- und Nachteile werden gegeneinander abgewogen und gestützt darauf Entscheide gesucht und gefällt. Auch in unseren Gemeinden wurden Fragen hinsichtlich der Vor- und Nachteile einer noch stärkeren Kooperation oder gar eines Zusammenschlusses in letzter Zeit in der Bevölkerung diskutiert. Eine Plattform und vielleicht auch Auslöser hiezu waren unter anderem die Bemühungen und schliesslich die gelungene Zusammenführung der beiden Gemeinden Medels i.Rh. und Splügen im letzten Jahr. Selbstverständlich erörterte auch der Kreisrat Rheinwald Fragen zur möglichen Weiterentwicklung der Talschaftsgemeinden Rheinwald. Weil es absehbar ist, dass die Thematik für und gegen eine Talschaftsfusion in den betroffenen vier Gemeinden wahrscheinlich immer wieder aufgenommen wird und der Kanton, nicht zuletzt auch aufgrund der neuen Bestimmungen in der revidierten Kantonsverfassung und im Gemeindegesetz, vornehmlich die kleineren Bündner Gemeinden stets stärker ermuntert, Gemeindevereinigungen zu prüfen und wenn möglich umzusetzen, kamen der Kreisrat und die Vorstände unserer Gemeinden überein, ein Vorprüfungsverfahren für eine allfällige Talschaftsfusion Rheinwald in die Wege zu leiten. Die vier Gemeindepräsidenten wurden in der Folge ersucht, das weitere Vorgehen miteinander abzusprechen.

Die vier Gemeindevorstände sind schnell zur Auffassung gelangt, dass bevor irgendwelche Vorbereitungsmassnahmen getroffen werden, die Stimmbürgerschaft hiezu zu befragen ist. Es geht heute also nur um die Frage, ob überhaupt Vorabklärungen getroffen und erste Entscheidungsgrundlagen erarbeitet werden sollen, damit Sie zu einem späteren Zeitpunkt auf der Grundlage von sachlichen Abklärungen darüber entscheiden können, ob Verhandlungen weiter geführt werden sollen oder ob diese bereits in der Anfangsphase abzubrechen sind. Die ersten Vorbereitungsarbeiten würden somit in keiner Weise irgendwelche Entscheide vorwegnehmen oder etwas in die eine oder andere Richtung präjudizieren.

II. Vorgesehenes Verfahren

Strukturveränderungen wie Gemeindezusammenschlüsse sind heikle Prozesse. Sie erfordern sorgfältige Vorabklärungen und seriöse Projektarbeit. Federführung und Verantwortung für derartige Prozesse müssen bei den beteiligten Gemeinden liegen, sie können keinesfalls von oben vorgegeben werden und erfordern eine gute Arbeitsorganisation und einfache Entscheidungsabläufe. Aufgrund der ersten Beratungen und auch Empfehlungen einer zugezogenen externen Beratungsstelle wurde ein zweckmässiges Verfahren erörtert und die ersten möglichen Schritte festgelegt. Dabei zeigte sich, dass sich eine Abwicklung des Projektes in drei Phasen bzw. in einem dreistufigen Meinungsbildungsprozess als sinnvollste und zweckmässigste Lösung erweist. Diese sieht unter anderem vor, dass am Ende jeder Phase ein politischer Entscheid nötig ist, welcher über die Weiterführung oder den Abbruch des Projektes befindet. Damit das Projekt also weiterbearbeitet werden kann, bedingt es jeweils, dass alle beteiligten Gemeinden zustimmen.

Phase I - Grundlagenerarbeitung, Analyse, Vor-/Nachteile, Möglichkeiten

Die Grundlagenarbeit ist der zeit- und umfangmässig bedeutendste Teil der Arbeit, in welcher wichtige Abklärungen und Bewertungen vorzunehmen sind. In dieser ersten Projektphase sollen alle für eine erste Meinungsbildung von Behörden und Bevölkerung notwendigen Grundlagen gesammelt und verarbeitet werden. Die daraus resultierenden Erkenntnisse sollen dazu dienen, diesen Gremien auf einer sachlichen Grundlage eine erste konsultative Stellungnahme zum Projekt „Talschaftsfusion Rheinwald“ zu ermöglichen.

Gemäss bisherigen Erfahrungen stellen sich im Rahmen einer Gemeindefusion in der Regel zwei grundsätzliche Fragen: Eine erste Fragestellung ist „Wo stehen wir? Was machen wir?“. Eine zweite Fragestellung richtet sich auf die Zukunft und lautet: „Welche Perspektiven eröffnen sich durch eine mögliche Fusion?“.

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, sind in der ersten Phase folgende Themen zu bearbeiten:

Vor- und Nachteile einer allfälligen Talschaftsfusion sind im Einzelfall sorgfältig zu prüfen und aufzuarbeiten. Auf der Basis dieser Grundlagen ist ein Zwischenbericht zu erstellen. Der Bericht hätte je nach Ergebnis einen Antrag für die Weiterführung oder den Abbruch weiterer Fusionsverhandlungen zu enthalten. Im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens oder von Orientierungsveranstaltungen wäre er sodann der breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Hierauf wäre die Bevölkerungsmeinung in den einzelnen Gemeinden konsultativ zu ergründen bzw. einen Entscheid über Weiterführung oder Abbruch des Projektes herbei zu führen.

Die auflaufenden Kosten für die Projektgrundlagenarbeiten werden üblicherweise durch kantonale Beiträge unterstützt. Die Gemeindevorstände werden sich je nach heutigem Entscheid um einen solchen Projektbeitrag des Kantons bemühen.

Die Gemeindevertreter von Splügen sind sehr offen und unterstützen die Initiative zur Einleitung eines Prüfungsverfahrens für eine mögliche Talschaftsfunktion. Dies obschon die Gemeinde gegenwärtig mit der Umsetzung und dem Vollzug der eben erst beschlossenen Vereinigung der Gemeinden Medels und Splügen doch recht intensiv beschäftigt ist. Den Gemeindevertretern von Splügen liegt es im weiteren sehr daran, festzustellen, dass sie im zur Diskussion stehenden Anschlussprojekt für eine mögliche Talschaftsfusion keinesfalls eine Führungs- oder Promotionsrolle ausüben oder einer vorgefassten Absicht oder Zielsetzung Nachdruck verleihen möchten. Im Gegenteil. Mit dem beabsichtigten zurückhaltenden Engagement möchten sie im vorneherein Befürchtungen oder gar Ängste ausräumen, dass die Gemeinde Splügen im beabsichtigten Projekt irgendwelchen Einfluss auf ihre Nachbargemeinden im Kreis ausüben oder einer bestimmten Ausrichtung oder Zielsetzung vorgreifen möchten. Beim Projekt soll deshalb auch schon in der Anfangsphase die Parität als Grundprinzip beachtet werden. Parität bedeutet vorliegendenfalls, dass die vier Gemeinden in den Gremien und Organen möglichst gleichzählig vertreten sind und dass die wesentlichen Entscheide nur im Konsens gefällt werden können.

Nur im Falle eines positiven Weiterführungsbeschlusses aller beteiligten Gemeinden nach Abschluss der ersten und eigentlichen Vorprüfungsphase wären in der anschliessenden zweiten Phase die formellen Fusionsgrundlagen zu entwickeln bzw. zu beschaffen. Dazu gehört insbesondere die Vorbereitung und Formulierung einer Fusionsvereinbarung im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen, die Erstellung eines Vorentwurfes einer Verfassung für die neue Gemeinde, die Vorbereitung allfälliger Neugestaltungen von Zweckverbänden bzw. Änderung von Mitgliedschaften, die Einholung eines finanziellen kantonalen Förderbeitrages bei der Regierung und die Erarbeitung einer Botschaft an die Stimmbürgerschaften. Die Phase II wäre mit der Durchführung von gleichzeitigen Gemeindeversammlungen und mit Beschlüssen zur vorbereiteten Fusionsvereinbarung abzuschliessen.

Sofern die Genehmigungen der Fusionsvereinbarung durch die vier Gemeindeversammlungen positiv verlaufen, können in der dritten Phase die Umsetzungsarbeiten für die neue Gemeinde in Angriff genommen werden. Viele der notwendigen Arbeiten sind aufgrund der Vorbereitungen schon weitgehend ausführungsreif. Wichtigere Vorkehrungen in dieser Schlussphase betreffen die Genehmigung der Talschaftsfusion durch den Grossen Rat, die Behandlung und Genehmigung der neuen Verfassung durch die Gemeindeversammlung, die Wahl der neuen Behörden, die Anpassungen in der Gemeindeorganisation und der Gemeindeerlasse für die neue Gemeinde.

III. Schlussbemerkungen

Sowohl der Kreisrat Rheinwald als auch die Vorstände der vier Gemeinden gelangten übereinstimmend zur Auffassung, dass aufgrund der heutigen Rahmenbedingungen die Chancen, Möglichkeiten und die damit verbundenen Vor- und Nachteile eines Zusammenschlusses der Gemeinden im Zuge einer Talschaftsfusion grundsätzlich überprüft und deshalb ein entsprechendes Vorprüfungsverfahren eingeleitet werden sollte.

IV. Anträge

Gestützt auf die vorstehenden Erwägungen und auf Empfehlung des Kreisrates beantragt Ihnen der Gemeindevorstand

  1. der Gemeindevorstand wird ermächtigt, Vorabklärungen im Sinne der darge-legten Arbeiten gemäss Phase I zu treffen und hiefür eine vorberatende Kommission einzusetzen.
  2. Die vorberatende Kommission setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen. Sie wird aus je zwei Vertretern der einzelnen Gemeinden sowie dem Kreispräsidenten gebildet. Sie soll durch eine externe Fachbegleitung unterstützt werden.
  3. Für die Vorabklärungen und die Aufbereitung von Entscheidungsgrundlagen für die Phase I wird ein Brutto-Kredit von gesamthaft Fr. 50'000.00 (Externe Fachbegleitung Fr. 35'000.--, Taggelder, Sitzungsgelder für Kommission, Spesen, übriges Fr. 15'000.--) bewilligt, der von den vier Gemeinden folgendermassen zu finanzieren ist: Fachbegleitungskosten (Fr. 35'000.--) gemäss Verteilschlüssel  Schulhaussanierung, die internen Kosten/Spesen (15'000.--) werden durch die Gemeinden zu gleichen Teilen getragen.

Für die Gemeinde Hinterrhein: Der Gemeindepräsident Markus Stoffel und die Gemeindeschreiberin Monika Lorez-Meuli

Für die Gemeinde Nufenen: Der Gemeindepräsident Christian Meuli und der Gemeindeschreiber Urs Meuli

Für die Gemeinde Splügen: Der Gemeindepräsident Walter Mengelt und der Gemeindeschreiber Thomas Aebli

Für die Gemeinde Sufers: Der Gemeindepräsident Rolf Gloor und die Gemeindeschreiberin Daniela Fravi

 

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© Gloor Sufers, 4. April 2006, erneuert am 05. April 2006