Protokoll der Gemeindeversammlung vom 8. April 2005

Es sind 34 Stimmbürger anwesend. Gast: Toni Enzler, Ingenieurbüro Bühler Enzler + Jenal AG.

1. Begrüssung und Wahl von 2 Stimmenzählern

Der Präsident begrüsst die Anwesenden.

Als Stimmenzähler werden Jürg Steiner und Christian Patt vorgeschlagen und einstimmig gewählt.

Das Traktandum 5 wird wegen der Anwesenheit von Herrn Enzler vorgezogen.

2. Kreditgenehmigung über 1'400'000 Franken für die Sanierung der Wasserversorgung

Der Vorsitzende stellte das Projekt vor. Die Sanierung der Wasserversorgung erfolgt in zwei Baulosen und acht Teilprojekten. Im Jahre 2005 werden die Quellfassungen und Brunnenstuben saniert, sowie die Hydrantenleitung zum Wissbach erstellt. Im Jahre 2006 werden das neue Reservoir mit Zuleitung und Zufahrt, sowie die Zuleitung zum Dorfnetz realisiert. Im Weiteren sind eine Ausscheidung der Quellschutzzonen und eine Qualitätssicherung vorgesehen. Der Kostenvoranschlag für das Bauprojekt beträgt 1'374'000 Franken. Der Baubeginn kann erst nach der Genehmigung von Bund, Kanton und Feuerpolizeiamt erfolgen.

Ein Einwohner erkundigt sich, ob alle Quellfassungen erneuert werden. Herr Enzler erklärt, dass der Zustand der Quellfassungen erst bei deren Freilegung ersichtlich ist. In der Kostenschätzung wurde die Sanierung aller Quellfassungen einbezogen, diese werden jedoch nur wenn nötig saniert.

Ein Einwohner äussert Bedenken, ob für die Ausscheidung der Quellschutzzonen Zäune erstellt werden müssen. Die Gemeindeversammlung kann zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, in welcher Form die Schutzzonen ausgeschieden werden.

Eine Einwohnerin möchte wissen, wie bei der Arbeitsvergabe vorgegangen wurde. Gemäss Submissionsgesetz ist die Vergabe von Arbeiten der öffentlichen Hand ab einer gewissen Offertsumme vorgegeben. Bei diesem Projekt mussten die Baumeister- und Installationsarbeiten nach dem offenen Verfahren und die Lieferung von Quellschächten und Brunnenstuben nach dem Einladungsverfahren vergeben werden. Alle übrigen Arbeitsvergaben wurden nach dem freihändigen Verfahren an das wirtschaftlich günstigste Angebot vergeben.

Ein Einwohner erkundigt sich, wie die Bauarbeiten für die Hydrantenleitung in der Strasse zum Wissbach vorgesehen sind. Die Leitung wird in dem Abschnitt in der Strasse geführt, welcher sanierungsbedürftig ist. Die Sperrung der Strasse wird in Absprache mit der Familie Nicca erfolgen.

Der Gemeindevorstand beantragt, den Kredit von 1'400'000 Franken für die Sanierung der Wasserversorgung zu genehmigen.

Der Kredit von 1'400'000 Franken für die Sanierung der Wasserversorgung wird einstimmig genehmigt.

Der Vorsitzende verabschiedet Herrn Toni Enzler und dankt ihm für die interessanten Ausführungen zum Projekt.

3. Verlesung und Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2004

Das Protokoll wird von Barbara Hunger verlesen und folgende Korrektur angebracht: Bei Traktandum 5. b) Wasserreglement: Die Grundgebühren im 2005 betragen 0,1‰ des Gebäudeneuwertes.

Das Protokoll wird mit der vorgenommenen Änderung einstimmig genehmigt.

4. Kreditgenehmigung über 25'000 Franken und Eigentumsübertragung der Schiessanlage „Crestawald“ an die Schützenvereine des Rheinwalds

Die Schiessvereine des Tales wollen sich zusammenschliessen und nur noch an einem Standort eine Schiessanlage betreiben. Der idealste Standort im Rheinwald ist der bereits bestehende Schiessstand "Crestawald", auf Parzelle 149, der Gemeinde Sufers. Die anderen Schiessvereine haben mit ihren eigenen Schiessanlagen Probleme betreffend Lärmschutz und Sicherheit. Doch auch die 25-jährige Schiessanlage in Sufers ist sanierungsbedürftig. Es wurde ein Projekt erarbeitet mit einer neuen Schiessanlage für das ganze Tal in "Crestawald". Dabei wird die bestehende Schiessanlage saniert und erweitert. Zusätzlich wird eine neue Schützenstube erstellt. Die geschätzten Baukosten betragen 130'000 Franken inklusive Eigenleistungen der Schützen. Vorgesehen ist, dass die Gemeinden sich mit 120'000 Franken an den Kosten beteiligen. Der Kostenschlüssel sieht wie folgt aus: Nufenen/Hinterrhein 20'000 Franken, Splügen/Medels 75'000 Franken und Sufers 25'000 Franken. Die Gemeinde Sufers würde zusätzlich den Schiessstand mit einem Versicherungswert von 133'000 Franken an die Trägerschaft der Schiessvereine abtreten. Dieser steht im Baurecht auf einer Parzelle der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Es folgt eine angeregte Diskussion. Dabei werden folgende Bedenken geäussert: Durch die vermehrte Schiesstätigkeit und den Restaurantbetrieb entstehen mehr Lärm und Autoverkehr, welche sich für den Tourismus (Via Spluga) und die Bevölkerung nachteilig auswirken. Von Seiten der Landwirtschaft werden Schwierigkeiten bei der Nutzung des Weidelands befürchtet. Verschiedene Votanten sind auch mit dem Kostenverteilschlüssel nicht einverstanden. Sie sind der Ansicht, dass die Gemeinde Sufers mit der Eigentumsübertragung ihren Anteil an der regionalen Schiessanlage geleistet hat. Der vorgesehene Sufner Beitrag von 25'000 Franken sollte von den Gemeinden Nufenen und Hinterrhein getragen werden, welche sich im jetzigen Vorschlag zu wenig beteiligen.

Der Vorsitzende erwähnt, dass die Gemeinde verpflichtet ist, den Schützen eine Schiessmöglichkeit anzubieten. Die bestehende Schiessanlage der Gemeinde Sufers ist sanierungsbedürftig. Für eine regionale Schiessanlage ist der Standort im "Crestawald" optimal und befindet sich nicht in unberührter Natur. So bestehen bereits zwei militärisch genutzte Schiessstände in dem Gebiet.

Die Entscheidung wird in zwei Abstimmungen vorgenommen:

1. Antrag des Gemeindevorstands: Abtretung des Schiessstandes an die Trägerschaft der Schiessvereine.

Der Antrag wird mit 27 Ja zu 3 Nein Stimmen angenommen.

2. Antrag des Gemeindevorstands: Genehmigung eines Beitrages von 25'000 Franken für das Projekt einer regionalen Schiessanlage "Crestawald".

Der Antrag wird mit 13 Ja und 16 Nein Stimmen abgelehnt.

5. Kreditgenehmigung über 25'000 Franken für einen Planungskredit zur Sanierung des Schulhauses Splügen

Der Schulverband Rheinwald beabsichtigt das Schulhaus Splügen zu sanieren. Dabei wird das Schulhaus neu isoliert, die Fenster ersetzt und das Dach saniert. Im Untergeschoss werden Räume für Holz- und Metallbearbeitung erstellt. Die Fensterfront in der Turnhalle wird erneuert und an der Nordfassade ein Neubau für den Geräteraum erstellt. Die Küche wird neben die Turnhalle platziert (Veranstaltungen) und die integrierte Kleinklasse erhält einen neuen Schulraum. Die Gemeinde Splügen beabsichtigt gleichzeitig auch ihren Gemeindesaal zu renovieren und zu erweitern. Die Gesamtkosten für das Sanierungsprojekt werden auf 2,2 Mio. Franken geschätzt. Für die weiterer Planung wird ein Planungskredit von total 160'000 Franken benötigt. Der Anteil der Gemeinde Sufers beträgt gemäss Verteilschlüssel 24'581.20 Franken. Der Gemeindevorstand beantragt, einen Kredit von 25'000 Franken für die Planung der Sanierung des Schulhauses Splügen zu genehmigen.

Der Antrag wird mit einer Gegenstimme genehmigt.

6. Genehmigung um den Erlass des Mietzinses für den Volg Laden Sufers

Die Ertragssituation des Volg Ladens Sufers ist nicht so rosig. So wurde im Jahre 2003 ein Verlust von 10'500 Franken erwirtschaftet. Die Geschäftsleitung hat nun die Gemeinde angefragt, ob, um den Dorfladen auch weiterhin zu erhalten, der jährliche Mietzins von 8'500 Franken erlassen werden kann.

Die anwesenden Stimmbürger sind der Ansicht, dass der Laden ein wichtiger Bestandteil für eine lebendige Dorfgemeinschaft ist. Vor allem für ältere und nicht mobile Bewohner ist ein Laden im Dorf wichtig.

Der Vorstand beantragt, den Mietzins rückwirkend auf den 1. Januar 2005 zu erlassen.

Der Antrag wird einstimmig genehmigt.

7. Stromversorgung Sufers: Einsparung von Verwaltungskosten der Gemeinde Splügen (Antrag Christian Lechner)

Aufgrund eines Antrags hat der Gemeindevorstand die Möglichkeiten von Einsparungen bei den Verwaltungskosten für die Stromversorgung geprüft. Es besteht ein Vertrag aus dem Jahre 1965 mit der Gemeinde Splügen. Darin wird festgehalten, dass die Gemeinde Splügen eine Umsatzprovision von 0.5 Rp. / kWh verrechnen darf. Das sind jährliche rund 9'000 Franken, welche der Gemeinde Sufers in Rechnung gestellt werden. Der Vorsitzende hat ausgerechnet, dass bei der Verwaltung der Stromversorgung durch die eigene Gemeindekanzlei Selbstkosten von 4'000 Franken anfallen.

Die Gemeindeversammlung beschliesst, der Gemeinde Splügen ein Angebot für einer jährlichen Entschädigung von rund 4'500 Franken zu machen. Diese werden mit einer Pauschale von 30.00 Franken pro Zähler berechnet. Das ergibt bei den 150 Zählern in der Gemeinde Sufers rund 4'500 Franken pro Jahr. Falls die Gemeinde Splügen auf dieses Angebot nicht eingeht, wird der Vertrag gekündigt und die Verwaltung selber übernommen.

8. Genehmigung der Jahresrechnung und des Revisorenberichts 2004

Die Jahresrechnung 2004 der Gemeinde Sufers wurde vorgängig an alle Haushalte abgegeben. Der Vorsitzende erläutert den Anwesenden die wesentlichen Positionen. Die Rechnung schliesst mit einem Einnahmenüberschuss von Fr. 5663.08 ab. Im Berichtsjahr wurden Abschreibungen im Gesamtbetrag von Fr. 207'293.80 verbucht. Die Investitionsausgaben beliefen sich auf Fr. 560'421.50, die Investitionseinahmen auf Fr. 232'449.90, sodass daraus Nettoinvestitionen von Fr. 327'971.60 resultieren. Das Eigenkapital beträgt per 31. Dezember 2004 Fr. 274'324.22.

Der Rechnungsrevisor, Max Hutterli, liest den Bericht der Geschäftsprüfungskommission vor und beantragt der Gemeindeversammlung die Rechnung zu genehmigen und die beteiligten Organe zu entlasten

Die Jahresrechnung und der Revisorenbericht 2004 werden einstimmig genehmigt.

9. Verschiedenes und Umfrage

Der Vorsitzende dankt allen Anwesenden für ihr Erscheinen und schliesst die Versammlung um 22.15 Uhr.

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© Gloor Sufers, 27. November 2004, erneuert am 02. Januar 2006