Protokoll der Gemeindeversammlung vom 16. Juli 2004

Es sind 39 Stimmbürger anwesend.

1. Begrüssung und Wahl von 2 Stimmenzählern

Der Präsident begrüsst die Anwesenden.

Als Stimmenzähler werden Rita Küffer und Jürg Steiner vorgeschlagen und einstimmig gewählt.

2. Verlesung und Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 17. März 2004

Das Protokoll wird von Barbara Hunger verlesen und einstimmig genehmigt.

3. Grundsatzentscheid über die neuen Wasser- und Abwassergebühren (z. B. Wasseruhren)

Der Vorsitzende erläutert, dass das Ziel des Gemeindevorstands eine ausgeglichene Rechnung ist. Die Abwasserentsorgung ist seit einigen Jahren nicht mehr kostendeckend. Anhand von Folien präsentiert er den Stimmbürger verschiedenen Vorschläge für die Berechnung der Gebühren. Die Wasser- und Abwassergebühren werden neu, wie bereits bei der Abfallentsorgung, nach dem Verursacherprinzip berechnet. Das heisst, es werden Grund- und Mengengebühren erhoben. Die Grundgebühr kann über die angeschlossenen Objekte mittels des Gebäudewertes oder -volumens (amtliche Schätzungen) berechnet werden. Die Mengengebühr kann mittels Wasseruhren oder einem gemeindeeigenen Schlüssel (Einwohner, Wohnungsgrösse, GVE etc) berechnet werden.

Es folgt eine rege Diskussion. Die Notwendigkeit der Anpassung der zurzeit sehr tiefen Gebühren wird nicht in Abrede gestellt. Verschiedene Votanten wehren sich jedoch vehement gegen die eventuelle Installation von Wasseruhren.

Zwei Einwohner stellen den Antrag, auf das Geschäft nicht einzutreten und dieses auf eine spätere Gemeindeversammlung zu verschieben.

Der Antrag wird mit 12 Ja Stimmen gegen 21 Nein Stimmen abgelehnt.

Der Gemeindevorstand stellt den Antrag für die Einführung von Wasseruhren.

Der Antrag wird mit 24 Ja Stimmen gegen 9 Nein Stimmen angenommen.

Der Gemeindevorstand stellt den Antrag, dass die Grundgebühr anhand des Gebäudeneuwerts, gemäss amtlicher Schätzung, berechnet wird.

Der Antrag wird mit 18 Ja Stimmen gegen 8 Nein Stimmen angenommen.

4. Beschluss über Landabtausch von 40 m² mit Ernst Lechner-Gilli Erben für die Strasse unterhalb dem Gemeindezentrum (Parzelle 277 und 79)

Der Vorsitzende erläutert, dass beim Bau des Gemeindezentrums für die untere Strasse 40 m² Land von der Parzelle 79 der Erbengemeinschaft Ernst Lechner-Gilli beansprucht wurde. Die Erbengemeinschaft hat nun den Vorschlag gemacht, anstelle einer Entschädigung für die abgetretene Fläche, diese mit einer Teilfläche von 40 m² der Wegparzelle 277 der Politischen Gemeinde Sufers abzutauschen.

Der Gemeindevorstand beantragt den oben erwähnten Landabtausch von 40 m² mit den Erben Ernst Lechner-Gilli zu genehmigen.

Der Antrag wird einstimmig genehmigt.

5. Beschluss über die zur Verfügungstellung von öffentlichem Grund zum Erstellen eines Brennofens beim Schlachthaus (Parzelle 93)

Der Künstler, Eric Nelson, aus Zürich, vertreten durch Thomas Lechner, möchte auf der Parzelle 93, beim Schlachthaus, einen Keramikbrennofen erstellen (jährliche Ausnutzung ca. 8 bis 10 mal). Dafür möchte er ca. 25 m² öffentlichen Boden mieten. Der Boden wird im Baurecht ohne Grundbucheintrag für vorerst 10 Jahre zur Verfügung gestellt.

Der Antrag wird einstimmig genehmigt.

6. Kreditgenehmigung für Belagsarbeiten am Bergweg über 340'000 Franken

Der Bergweg ist in verschiedenen Abschnitten in einem schlechten Zustand und der nötige Unterhalt jedes Jahr sehr aufwändig. Der Gemeindevorstand hat daher Angebote für einen Teerbelag eingeholt. Die Arbeiten sind in vier Teilabschnitte aufgeteilt:

Die Gesamtkosten für diese Arbeiten betragen 340'000 Franken. Der Vorstand beabsichtigt die Arbeiten in zwei Etappen durchzuführen. In der ersten Etappe im September 2004 wer-den folgende Bauobjekte gemacht: die Flickarbeiten im Dorf, oberhalb des Dorfes und Glattenberg. Die zweite Etappe mit dem Teilstück Lai da Vons wird im Juni 2005 vorgenommen.

Aus der Versammlung wird angeregt, für das Teilstück Lai da Vons zu prüfen, ob das Einfügen einer Betonspur eventuell kostengünstiger wäre.

Der Kredit von 340'000 Franken für die Belagsarbeiten am Bergweg wird einstimmig genehmigt.

7. Kreditgenehmigung für Kiesaufbereitung über 18'000 Franken

Die Gemeinde benötigt Kies. Der Vorstand hat eine Offerte für die Aufbereitung des gesamten Materials (600 m³ Grobkies 0/100) im Wissbach mit einem kleinen Brecher und einer Siebanlage eingeholt. Die Kosten betragen 18'000 Franken.

Der Kredit von 18'000 Franken wird einstimmig genehmigt.

8. Umfrage über die Einsetzung von Gittern in öffentlichen Brunnen

Der Gemeindevorstand wurde angefragt, die Einsetzung von Gittern in den öffentlichen Brunnen zum Schutz von Kleinkindern vor dem Ertrinken zu prüfen. Gemäss der Berechnung des Baufachchefs ist mit einem Kostenrahmen von 15'000 - 18'000 Franken zu rechnen. Die Mehrheit der anwesenden Stimmbürger ist der Ansicht, dass die Gitter nicht nötig sind und die Verantwortung für die Sicherheit der Kinder bei den Eltern und nicht bei der Gemeinde liegt.

9. Verschiedenes und Umfrage

Der Vorsitzende dankt allen Anwesenden für ihr Erscheinen und schliesst die Versammlung um 22.20 Uhr.

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© Gloor Sufers, 27. November 2004, erneuert am 02. Januar 2006