Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Juli 2002

Es sind 45 Stimmbürger anwesend.

1. Begrüssung und Wahl von 2 Stimmenzählern

Der Präsident begrüsst die Versammlungsteilnehmer und beantragt die Änderung der Reihenfolge der Traktandenliste. So wird in Traktandum 3 über die Sanierung der ARA und in Traktandum 4 über die Aufhebung des Gesetzes über die Gemeinatzung entschieden.

Als Stimmenzähler werden Ulrich Müller und Richard Luzi vorgeschlagen und einstimmig gewählt.

2. Verlesung und Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 4. April 2002.

Das Protokoll wird von Ruth Luzi verlesen und einstimmig genehmigt.

3. Beschluss über einen Sanierungskredit von 210'000 Franken für die ARA Sufers

Der Vorsitzende erläutert die Gründe für die vorgesehene Sanierung und stellt das erarbeitete Projekt vor.

Eine Sanierung der ARA ist nötig, da die Feinrechenanlage nicht mehr den heutigen Bedürfnissen entspricht. Auch wird bei starkem Regenfall der Filter überflutet und es verlässt ungereinigtes Abwasser die ARA. Jede zweite Untersuchung des Abflusses der ARA durch das Amt für Umwelt Graubünden war ungenügend. Die Situation der Schlammentnahme ist unbefriedigend und teuer, da deren Abtransport an den Abwasserverband Val Schons erfolgen muss und nicht mehr wie bisher durch die Landwirte auf die Wiesen. Die ARA Sufers ist für 375 Einwohner konzipiert, obwohl effektiv nur 135 Einwohner hier leben. Um Kosten einzusparen, könnte eine Redimensionierung vorgenommen werden.

Die Firma Aqua-System AG wurde beauftragt ein Projekt zu erarbeiten. Sie schlägt eine Sanierung in zwei Etappen vor. Wobei über die zweite Etappe heute nicht entschieden wird und diese nur bei ungenügender Reinigungsleistung nötig wird. Das Anlagekonzept sieht als erste Etappe folgende Neuerungen vor:

Kosten der erste Etappe 201'300 Franken. Es sind mit Kantonsbeiträgen von Fr. 50'000 - 60'000 zu rechnen. Die geschätzten Jahreskosten (1. Etappe) betragen zwischen Franken 35'755 - 57'377.

Für die eventuell notwendige zweite Etappe sind vorgesehen:

Kosten zweite Etappe 86'300 Franken.

Die zugesprochenen Kantonsbeiträge können noch bis Mitte 2003 beansprucht werden.

Ein Einwohner möchte wissen, warum keine Bauingenieure aus dem Kanton beauftragt wurden. Da es sich um die Optimierung und nicht den Bau einer ARA handelt, wurde eine auf ARA-Systeme spezialisierte Firma beauftragt.

Da sich die Jahreskosten für den Betrieb der ARA wesentlich erhöhen, muss über ein neues Gebührensystem nachgedacht werden. Auf entsprechende Anfragen aus der Versammlung erklärt der Vorsitzende, dass der Vorstand auf die nächste Gemeindeversammlung einen Vorschlag erarbeiten wird.

Die Versammlung stimmt dem Sanierungskredit von 210'000 Franken für die ARA Sufers einstimmig zu.

4. Aufhebung des Gesetzes über die Gemeinatzung

Der Vorsitzende erklärt wie es zum Antrag des Vorstandes zur Aufhebung des Gesetzes über die Gemeinatzung gekommen ist: Dieses Gesetz stammt bereits aus früherer Zeit und aufgrund der vielen Revisionen, muss es schon öfters Konflikte gegeben haben. Der Gemeindevorstand ist für eine ordnungsgemässe Durchführung zuständig. Die Gemeinatzung gilt nur für die Schafe. Diese sollten die Talwiesen möglichst gleichmässig beweiden. Der Vorstand wurde in letzter Zeit mit verschiedenen Problemen konfrontiert. So birgt die neue Einfahrt bei der A 13 ein Gefahrenpotential und eine allfällige Haftung ist nicht restlos geklärt. Die Atzung im Wald ist verboten (Wald-Weide-Ausscheidung). Auch lässt die Disziplin einzelner Schafbesitzer bei Entscheiden des Weidfachchefs zu wünschen übrig. Der Gemeindevorstand möchte daher den Auftrag über die Durchführung und Organisation der Beweidung den Bauern übertragen. Ohne dieses Gesetz müssten diese die Beweidung ihrer Wiesen selber organisieren und entstehende Interessenskonflikte lösen. Das Gesetz regelt nur die Atzung der Talwiesen. Betreffend der, von verschiedenen Votanten, angesprochenen Beweidung der Bergwiesen und der eventuellen Streichung von Öko-Beiträgen, müssen die Bauern selber die nötigen Abklärungen treffen.

Die Befürworter der Aufhebung halten fest, dass es sich um ein altes Gesetz handelt, das noch vor der Gesamtmelioration verfasst wurde. In der heutigen Zeit ist die ordnungsgemässe Durchführung für den Gemeindevorstand schwierig. Einzelne Grundstücke werden übermässig beweidet. Die Gemeinatzung wurde in den meisten Gemeinden abgeschafft. Sie unterstützen den Antrag des Gemeindevorstands und plädieren für die Aufhebung des Gesetzes.

Die Gegner der Aufhebung möchten alles daran setzen, dass dieses Gesetz erhalten bleibt. Für sie ist das Vorgehen des Vorstandes zu kurzfristig und sie wünschen heute nicht darüber abzustimmen und den Entscheid auf den Herbst zu verschieben. Sie möchten das Ge-spräch untereinander wieder suchen. Auch wird die Übernutzung der Wiesen in Frage gestellt. Es ist mit einem Mehraufwand für die Schafbesitzer zu rechnen, da vermehrt Zäune aufgestellt werden müssen. Auch steht die Zukunft der Alp Suretta auf dem Spiel, ist doch bei der Aufhebung der Gemeinatzung mit einem Rückgang der Schafe zu rechnen.

Es wird beantragt die Abstimmung schriftlich durchzuführen.

Dem Antrag wird mit 15 Ja bei einem absolutem Mehr von 12 Stimmen zugestimmt.

Nun wird über den Antrag des Gemeindevorstandes zur Aufhebung des Gesetzes über die Gemeinatzung abgestimmt. Die Stimmzettel werden verteilt.

Die Gemeindeversammlung lehnt den Antrag des Vorstandes mit 21 Nein zu 20 Ja Stimmen und 4 Enthaltungen ab.

Eine Einwohnerin stellt den Antrag das bestehende Gesetz über die Gemeinatzung zu überarbeiten und an der nächsten Gemeindeversammlung einen Entwurf zu unterbreiten.

Ein Einwohner stellt den Antrag am Gesetz keine Änderungen vorzunehmen.

Es wird über beide Anträge gleichzeitig abgestimmt.

Die Gemeindeversammlung beschliesst mit 17 Ja zu 19 Nein Stimmen und 9 Enthaltungen keine Änderungen am Gesetz über die Gemeinatzung vorzunehmen.

5. Verschiedenes und Umfrage

Schluss der Versammlung um 22:30 Uhr

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© Gloor Sufers, 14. August 2002, erneuert am 02. Januar 2006