Amtsinformationen von Splügen

Am 26. August 2005 wurde in Splügen und Medels der Vereinigungsvereinbarung (Gemeindefusion) zugestimmt.
Splügen: 56 Ja, 31 Nein, Stimmbeteiligung 29%.
Medels:  17 Ja,  1 Nein, 1 Enthaltung, Stimmbeteiligung 63%.
Ab dem 1. Januar 2006 wird Medels zu Splügen gehören.

Kehrichtabfuhr   Die Kehrichtabfuhr findet einmal wöchentlich (jeweils am Montag Morgen) statt. Der Abfall soll erst am Abfuhrtag bereitgestellt werden. Die Kehrichtsäcke müssen mit der entsprechenden Anzahl Abfallmarken versehen sein. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Abfallmerkblatt.
Amtsblatt Amtliche Bekanntmachungen und Publikationen werden im "Pöschtli" (erscheint jeweils Donnerstags) publiziert und an den Anschlagbrettern der Gemeinde im Dorf (vis-à-vis Hotel Suretta) und im Oberdorf (Eingang Gemeindehaus/J.P. von Schorsch-Haus) veröffentlicht.
Gemeinde-
versammlung
In Gemeindeangelegenheiten ist die Gemeindeversammlung das oberste Organ, in welchem die stimmberechtigten Einwohner die ihnen gemäss Verfassung zustehenden Rechte ausüben können. Gemeindeversammlungen werden - je nach Bedarf - drei bis fünf mal jährlich einberufen.
Abstimmungs-
wesen
Bei eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen und Wahlen ist die Urne während folgenden Zeiten in der Gemeindekanzlei aufgestellt:
Donnerstag vor dem Wahl-/Abstimmungssonntag 17:30 - 18:00 Uhr
Freitag vor dem Wahl-/Abstimmungssonntag 17:30 - 18:00 Uhr
Samstag vor dem Wahl-/Abstimmungssonntag 20:00 - 20:30 Uhr
Sonntag am Wahl-/Abstimmungssonntag 09:30 - 10:30 Uhr

Sie können auch brieflich stimmen oder wählen. Brieflich abgegebene Stimmen müssen bis spätestens um 12:00 Uhr des Vortages vor dem Wahl- und Abstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.


Feuerwehr Splügen

Wer ist Feuerwehrdienstpflichtig?

Übungen

Ersatzabgabe

 

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© Gloor Sufers, 14. Mai 2001, erneuert am 02. Januar 2006